Ermäßigung und freier Eintritt bei Veranstaltungen
Freitickets können abhängig von der tagesaktuellen Verfügbarkeit gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises an der Kasse des jeweiligen Schlosses erworben werden.
Freien Eintritt bei Veranstaltungen erhalten gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises:
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Ermäßigter Eintritt bei Veranstaltungen wird– bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises – gewährt für: |
die ärztlich als notwendig anerkannte Begleitperson einer Schwerbehinderten oder eines Schwerbehinderten, sofern dies im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist (Vermerk B) |
Behinderte mit GdB ab 50%
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Kinder unter 7 Jahren |
Schüler, Studierende, Auszubildende, Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) |
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SPSG und der FSG |
Bezieher von Arbeitslosengeld I (ALG I) |
Inhaber eines Presseausweises |
Personen, die Transferleistungen (ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten sowie deren im Haushalt lebende Kinder unter 18 Jahren Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung oder Aussetzung einer Abschiebung (Duldung) sowie deren Begleiter
freiberufliche Mitarbeiter der SPSG (Guides) |
Mitglieder folgender Vereine und Verbände:
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