Freier und ermäßigter Eintritt bei Veranstaltungen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG)
Die Regelung gilt für Veranstaltungen der SPSG. Bei Veranstaltungen unserer Partner gelten ggf. abweichende Regelungen. Bitte erkundigen Sie sich auf deren angegebener Homepage. Freitickets können abhängig von der tagesaktuellen Verfügbarkeit gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises an der Kasse des jeweiligen Schlosses erworben werden. Für ausgewählte Veranstaltungen können abweichende Regelungen getroffen werden. Bitte beachten Sie die angegebenen Ticketpreise.
Freien Eintritt bei Veranstaltungen erhalten - bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises:
die ärztlich als notwendig anerkannte Begleitperson eines Schwerbehinderten oder einer Schwerbehinderten, sofern dies im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist (Merkzeichen B, Merkzeichen H)
Kinder unter 7 Jahren (kein Ticket erforderlich) | Ausnahme: Veranstaltungen mit Materialkosten z. B. Sonntagswerkstatt
Mitarbeiter:innen der SPSG und der FSG
Inhaber:innen eines Presseausweises
Ermäßigten Eintritt bei Veranstaltungen erhalten - bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises:
Menschen mit Behinderung mit Grad der Behinderung (GdB) ab 50% bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises
Schüler:innen, Studierende, Auszubildende, Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ)
Bezieher:innen von Arbeitslosengeld I (ALG I)
Personen, die Transferleistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten sowie deren im Haushalt lebende Kinder unter 18 Jahren
Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung oder Aussetzung einer Abschiebung (Duldung) sowie deren Begleiter:in (max. 1 Begleiter:in auf einen Geflüchteten)
Inhaber:innen der Jahreskarte Schlösser
Freiwillig Beschäftigte im Ehrenamt für die SPSG/ Shuttle Fahrer:innen
freiberufliche Mitarbeiter:innen der SPSG (Guides) bei Vorlage des Vereinsausweises
Mitglieder der Studiengemeinschaft Sanssouci e.V. bei Vorlage eines gültigen Vereinsausweises
Mitglieder der Freunde der Preußischen Schlösser und Gärten e. V. bei Vorlage eines gültigen Vereinsausweises